Der heutige Beitrag ist der aktuellen Diskussion um den (rechtmäßigen) Einsatz der kostenfreien Webanalyse Software Google Analytics gewidmet. Der Datenschutz ist ein Thema das polarisiert – nicht global aber vor allem in Deutschland. Während sich die Webseitenbetreiber über eine kostenfreie Lösung mit einem fulminanten Funktionsumfang freuen ist der Einsatz von Google Analytics den selbsternannten Vertretern der Inquisition Datenschutzinitiativen ein Dorn im Auge. Auf der einen Seite stehen die Betreiber von Online-Angeboten unterschiedlichster Art, die permanent damit beschäftigt sind:
- ihre Webseiten benutzbarer zu gestalten.
- ihr Angebot besser auf die Besucher/Kunden abzustimmen.
- den Erfolg Ihrer Webseite erfassen.
Dabei sind sie auf die Daten angewiesen, die Besucher mit sich bringen. Auf der anderen Seite prangern die Datenschützer an, dass Google:
- die Daten weltweit irgendwo lagert.
- aus den Daten personenbezogene Profile bilden könnte.
- der Besucher sich der Datenerfassung nicht entziehen kann.
Soviel zu den Standpunkten. Der Einsatz von Google Analytics versetzt den Anwender tatsächlich in eine rechtliche Grauzone. Nach aktuellem, deutschem Recht werden neben zahlreichen anderen vor allem zwei Bedingungen an die automatisierte Erfassung von Benutzerdaten gestellt:
- die Daten dürfen nicht direkt einer Person zugeordnet werden (Anonymisierung).
- die Person, deren Daten erfasst werden muss sich der Datenerfassung entziehen können.
Google hat auf die Kritik reagiert und eine Möglichkeit zur Verfügung die Daten einwandfrei zu anonymisieren. Zu diesem Zweck muss eine Anpassung des Tracking Codes erfolgen – je nach Implementierung ein relativ geringer Aufwand.
Problematisch ist aber die zweite Forderung. Die Möglichkeit sich der Datenerfassung zu entziehen ist bei Google Analytics ebenfalls gegeben. Der sogenannte OptOut kann aber nicht in jedem Browser angeboten werden. Außerdem wird der OptOut sehr häufig so in die Webseiten eingebaut, dass eine „aufwendige“ Handlung seitens des Benutzers erforderlich ist. Ob nun der Verweis auf den OptOut in den AGB der Webseitenbetreiber ausreichend ist muss irgendwann einmal hochrichterlich entschieden werden. Laut Experten ist eine solche Entscheidung aber nicht in den nächsten drei Jahren zu erwarten
Die Handlungsempfehlung:
Wer auf den Einsatz von Google Analytics nicht verzichten möchte (und das können wir vollkommen verstehen!) sollte mindestens:
- die Funktion zur Anonymisierung verwenden (Wie wird es gemacht Google Analytics IP anonymisieren).
- die Datenschutzerklärung entsprechend anpassen.
- die OptOut Funktion anbieten.
Eine praktische Anleitung dazu gibt es hier: Google Analytics datenschutzkonform einsetzen Zusätzlich gibt es im Weblog von Marcus Tandler aka Mediadonis einen Gastbeitrag, in dem der Rechtsanwalt Marc Laukemann weitere, absolut lesenswerte Empfehlungen gibt.
Es gibt Alternativen zu Google Analytics, die wir hier nicht verschweigen wollen (ziemlich gute sogar). Allerdings sind diese Alternativen entweder kostenpflichtig oder der Funktionsumfang, den die Tools bereitstellen ist nicht so umfassend, wie der von Google Analytics.
Einige empfehlenswerte Alternativen:
- etracker:
Etracker ist absolut datenschutzkonform und bietet einen Funktionsumfang, der dem von Google Analytics in Nichts nachsteht. Dieses Programm kann bedenkenlos eingesetzt werden. - econda:
Econda Web Shop Controlling ist der dritte Softwarelösung, die gerne und häufig als Alternative zu Google Analytics eingesetzt wird. Auch dieses Programm arbeitet datenschutzkonform und bietet einen großen Funktionsumfang. - PIWIK:
Die Nutzung der Open Source – Lösung ist kostenfrei – die Implementierung ist allerdings mit Aufwand verbunden und der Funktionsumfang ist nicht mit den kostenpflichtigen Lösungen vergleichbar.
Econda und eTracker sind beides kostenpflichtige Lösungen, die datenschutzkonform arbeiten und einen Funktionsumfang bieten, der wenige Wünsche offen lässt. Beide Anbieter bieten einen professionellen Support an und können bei Bedarf modular erweitert werden.
Piwik dagegen ist eine Lösung aus dem Open Source Bereich, die alle grundlegenden Bedürfnisse abdeckt und in einigen Fällen auch Funktionen darüber hinaus anbietet. Allerdings gibt es keinen offiziellen Support dafür ist diese Lösung beliebig nach den eigenen Wünschen anpassbar.
Tja was tun?
Wer bereit ist Geld in die Hand zu nehmen um eine der essentiellen Anforderungen für ein erfolgreiches Onlinemarketing abzudecken, der sollte dies auch tun. Beim Einsatz von Google Analytics ist es notwendig die empfohlenen Anpassungen durchzuführen (IPs anonymisieren, Datenschutzerklärung erweitern, OptOut anbieten). Google wird mit Sicherheit reagieren sobald der Druck und die Argumentation etwas kräftiger werden aber bis dahin kann es nicht schaden alle Nachrichten zu dem Thema zu beobachten und die eine andere Alternative zu testen.
So – „Nichts ist jemals einfach“ lautet an dieser Stelle das passende Zitat und wir sind gespannt auf den nächsten Schlagabtausch zwischen dem Datenschutz und der Webanalyse .-)
bisher 1 Kommentar - Eigenen Kommentar schreiben
1. IP Anonymisierung stört ... | 08.05.2011 um 19:22
[...] Dieser Beitrag beschreibt den Workaround für den Problemfall wenn bei Nutzung der Funktion anonymizeIP() versucht wird Besucher über einzelne IP-Adressen zu filtern (Siehe auch den Blogbeitrag “Webanalyse mit GA – no risk no fun“). [...]
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