Nachdem mich bis jetzt schon einige Leute aus dem Bekannten- bzw. Kundenkreis gefragt haben, wie sich das den jetzt genau mit dem “neuen” Gesetz und den damit verbundenen Angaben in Geschäfts-E-Mails verhält, werde ich auf die schnelle hier jetzt mal einen Link zu einem heise resale Artikel posten der eigentlich alle Fragen beantworten sollte.
Gruß Fabian
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1. Frank | 22.02.2007 um 23:33
Das ist ne wirklich gute Erklärung. Danke für den Tipp!
2. Stefan | 26.02.2007 um 10:37
Danke für den hilfreichen Link. Einzig die Frage bezüglich der Kennzeichnungspflicht in SMS wird nicht 100prozentig beantwortet.
3. Fabian | 26.02.2007 um 22:34
Hmm, SMS … weiß da jemand mehr?
Gruß
Fabian
4. otilie | 27.02.2007 um 16:24
Vielen Dank für den Rat. Hilft mir echt weiter.
5. Matthias Richter | 21.07.2008 um 15:47
SMS werden wohl in den seltensten Fällen als seriöse Geschäftspost eingesetzt.
6. Frank | 11.09.2008 um 00:53
Die Angaben müssen in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen. Ich glaube aber nicht, daß eine SMS als Geschäftsbrief gilt.
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